Bußgelder und Geldauflagen gegen Krankheiten der Armut

Wir danken Ihnen sehr, dass Sie sich darüber informieren, ob Ihre Zuweisung bei uns in guten Händen ist:
Viele gute Gründe sprechen dafür:
- Wir sind Experten für die Behandlung von Armutskrankheiten und für nachhaltige Lösungen.
- Unsere Hilfe ist konkret: gegen Ausgrenzung, für Integration.
- Wir unterstützen Projekte vor Ort und nutzen das Wissen einheimischer Mitarbeiter.
- Unsere Präventionsmaßnahmen sorgen vor.
- Wir verfügen über 55 Jahre Erfahrung in der Hilfe zur Selbsthilfe.
Was unsere Bußgeldverwaltung für Sie tut:
- Wir entlasten Sie bei der Eingangsüberwachung der Bußgelder und melden Ihnen zeitnah die erfolgte Zahlung.
- Wir unterrichten Sie pünktlich über ausstehende Zahlungen.
- Wir haben ein separates Bußgeldkonto bei der Liga-Bank Würzburg eingerichtet:
Kontonummer: 30 11 593 Bankleitzahl: 750 903 00 - Wir senden Ihnen gerne vorbereitete Adressaufkleber und Überweisungsträger.
- Wir stellen keine Zuwendungsbestätigungen für Bußgelder aus.
- Wir sind eingetragen in den Listen der Oberlandesgerichte und melden dorthin jährlich die Summe der Zuweisungen und der eingegangenen Zahlungen.
- Ihre Unterstützung hilft uns bei der medizinischen und sozialen Arbeit in unseren weltweiten Projekten.
Werden Sie Teil eines Retter-Netzwerkes. Jeder kann ein Retter sein ist eine Kampagne der DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e.V.
Denn unser Wissen und unsere Erfahrung können nur etwas bewirken, wenn Menschen wie Sie unseren Einsatz finanziell unterstützen.
Jeder kann ein Retter sein - danke, dass Sie unsere Arbeit fördern!
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, beantwortet Frau Sandra Dittrich gerne Ihre Fragen!
Telefon: 0931/7948-149
eMail: Sandra.Dittrich@dahw.de
Informationen für Bußgeldzahler:
- Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf unser Bußgeldkonto bei der Liga-Bank Würzburg:
Kontonummer: 30 11 593
Bankleitzahl: 750 903 00 - Bitte geben Sie immer das Aktenzeichen an.
- Wir danken Ihnen für Ihre pünktliche Zahlung.
- Wir stellen keine Spendenbescheinigung für Bußgeld-Zahlungen aus.
- Wir dürfen Ihnen keinen Aufschub und keine Ratenzahlung gewähren. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Gericht.
- Wenn Sie die obigen Punkte beachten, können wir in Ihrem Interesse Ihre Zahlung(en) zeitnah der zuständigen Behörde melden.
- Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihrer Zahlung um und verwenden sie für die medizinische und soziale Arbeit in unseren Projekten.




