Spendenbescheinigung für das Finanzamt

Das sollten Sie wissen:


„Die DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e.V. ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungs­bescheid des Finanzamts Würzburg, Steuernummer 257/107/60309, vom 12.09.2011, für das Jahr 2010 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaft­steuer befreit.

Ihr Kontoauszug gilt für Spenden bis 200,00 Euro als Zuwendungsbestätigung. Zur Vereinfachung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie von uns jedoch nach Jahresabschluss - falls nicht anders gewünscht - für alle Ihre Spenden automatisch eine Zuwendungsbestätigung.“