Spendenbescheinigung für das Finanzamt
Das sollten Sie wissen:
„Die DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e.V. ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Würzburg, Steuernummer 257/107/60309, vom 12.09.2011, für das Jahr 2010 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit.
Ihr Kontoauszug gilt für Spenden bis 200,00 Euro als Zuwendungsbestätigung. Zur Vereinfachung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie von uns jedoch nach Jahresabschluss - falls nicht anders gewünscht - für alle Ihre Spenden automatisch eine Zuwendungsbestätigung.“



