So können Sie zu Lebzeiten Großes mit Ihrem Vermögen bewirken
Die Alternativen:
Gutes Tun und verantwortungsvoll an einer besseren Zukunft bauen, können Sie nicht nur nach Ihrem Tode. Auch zu Ihren Lebzeiten gibt es verschiedene Möglichkeiten, Menschen in ihrer Not nicht allein zu lassen.
Durch eine Spende an unsere Institution
Durch eine bedingte Schenkung
Mit einer „bedingten Schenkung“ zu Lebzeiten stellen Sie der DAHW einen bestimmten Geldbetrag „schenkungsweise“ zur Verfügung unter der Bedingung, dass Sie im Notfall und unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist (3 Monate) auf Ihr Geschenk zurückgreifen können. Ihre Schenkung wird bei uns sicher angelegt, und alle wesentlichen Details werden vertraglich geregelt.
Solange der bedingt an uns übergebene Betrag zur Verfügung steht, kommen die Erträgnisse den Projekten der DAHW zugute. Im Falle Ihres Todes geht der Betrag auf die DAHW über und wird unserer Satzung entsprechend verwendet. Eine Schenkung an eine gemeinnützige Organisation wie die DAHW ist selbstverständlich steuerfrei.
Durch eine Stiftung
Die Errichtung einer eigenen Stiftung ist eine wunderbare Alternative, Privatvermögen noch zu Lebzeiten oder aber von Todes wegen nachhaltig für die Zukunft wirken zu lassen.
Tragen Sie sich mit dem Gedanken, eine eigene Stiftung zu gründen, dann wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater/Rechtsanwalt oder aber an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. die örtlichen Stiftungsbehörden, die Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Wir bieten Ihnen aber auch die Möglichkeit, eine „unserer“ DAHW-Stiftungen zu unterstützen – durch eine Spende oder eine Zustiftung. Die DAHW arbeitet mit mehreren Stiftungen unter ihrem Dach, wobei wir speziell die Ruth-Pfau-Stiftung und die Hermann-Kober-Stiftung als Ziel für eine Zuwendung oder Zustiftung zu Gunsten der Arbeit der DAHW empfehlen. Auch hier beraten wir Sie gerne ausführlich und selbstverständlich vertraulich.
Zustiftungen wirken über den Tod hinaus
Eine Stiftung arbeitet im Unterschied zu einem Spendenhilfswerk hauptsächlich mit den Erträgen, die durch die Anlage des Stiftungsvermögens erwirtschaftet werden. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt unangetastet. So erklärt es sich, dass Stifter häufig Menschen sind, die den Wunsch haben, ihr erwirtschaftetes Vermögen auch über ihren Tod hinaus weiterleben und arbeiten zu lassen. Dies ist eine Möglichkeit, unsere Arbeit langfristig zu unterstützen.
Auch steuerlich sind Zustiftungen bzw. Spenden an eine Stiftung interessant.
Hier einige Beispiele:
- Anhebung des Spendenhöchstbetrages beim Spendenabzug auf einheitlich 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte
- Anhebung des Höchstbetrages für die Kapitalausstattung für Stiftungen auf 1 Mio. Euro (gilt für Neugründungen und Zustiftungen)



