DAHW-Richtlinien zur Prävention und zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe
DAHW-Richtlinien zur Prävention und zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe
Die Vision der DAHW ist eine Welt, in der niemand an Lepra, Tuberkulose und anderen vernachlässigten Krankheiten der Armut leiden muss, deren Folgen zu Behinderungen und Ausgrenzung führen können. Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir engagieren uns für die Bedürftigen und helfen ihnen, ein gesundes Leben in Würde zu führen. Dazu gehört auch die Arbeit der DAHW mit Kindern, da diese besonders schutzbedürftig sind. Wir fühlen uns verpflichtet sicherzustellen, dass Kinder ein Leben ohne Bedrohung durch jegliche Form von Gewalt führen, bei Konflikten und Katastrophen geschützt sind und in einer sicheren Umgebung aufwachsen.
Die DAHW ist sich der Notwendigkeit bewusst, Kinder sowohl innerhalb der eigenen Organisation als auch mit Partnern im Ausland vor Missbrauch und Misshandlung zu schützen. Deshalb hat die DAHW eine Kinderschutzrichtlinie, die darauf abzielt, Kinderschutzmaßnahmen sowohl innerhalb der Organisation als auch in geförderten Projekten zu vereinheitlichen, um das Risiko von Gewalt und Missbrauch zu minimieren. Eine klar definierte Richtlinie, die durch ein effektives und transparentes Beschwerde-Management unterstützt wird, gewährleistet Kindern ein hohes Maß an Schutz.
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter*innen während der gesamten Dauer ihres offiziellen Einsatzes, unabhängig vom Standort. Zu den Beschäftigten gehören in diesem Zusammenhang: DAHW-Mitarbeiter*innen weltweit, Aufsichtsgremien, Projektpartner, Berater für kurz- und langfristige Aufgaben, Dienstleister*innen, Praktikant*innen und Ehrenamtliche sowie alle, die im Namen der DAHW in Projektländer reisen.
Handlungen und Verhaltensweisen, die gegen die Kinderschutzrichtlinie verstoßen, werden von der DAHW nicht toleriert. Daher sind alle Mitarbeiter*innen und Partner der DAHW verpflichtet, die Kinderschutzerklärung zu unterzeichnen und einzuhalten. Jeder Verstoß führt zu Disziplinarmaßnahmen und kann zur sofortigen Entlassung aus der DAHW sowie zu Schadenersatzansprüchen führen. Ebenso behält sich die DAHW vor, eine laufende Projektunterstützung zu stoppen und bereits getätigte Auszahlungen zurückzufordern.
Im Rahmen dieses Dokuments wird ein "Kind" in Übereinstimmung mit der UN-Konvention über die Rechte des Kindes als jede Person unter 18 Jahren definiert.
KINDESMISSHANDLUNG
Die Weltgesundheitsorganisation definiert "Kindesmissbrauch" oder "Misshandlung" als jede Form physischer und/oder emotionaler Misshandlung, des sexuellen Missbrauchs, der Vernachlässigung und kommerzieller oder anderer Ausbeutung, die zu einer tatsächlichen oder potenziellen Schädigung der Gesundheit, der Entwicklung oder der Würde des Kindes im Rahmen eines Verantwortungs-, Vertrauens- oder Machtverhältnisses führt".[1]
Dies beinhaltet ferner alle ausgeführten oder angedrohten sexuell motivierten Aktivitäten oder Verhaltensweisen. Ebenso alle Formen von sexuellen Berührungen und sexueller Belästigungen sowie (kommerzielle) sexuelle Ausbeutung und Aktivitäten ohne Körperkontakt.
PARTIZIPATION VON KINDERN
Wir engagieren uns für die Entwicklung von Rahmenbedingungen, die Kinder dazu befähigen, ihre Interessen zu vertreten und in denen die Wertschätzung ihrer Sichtweisen zum Tragen kommt.
KINDERSCHUTZ
Kinderschutz ist ein weiter Begriff, der verwendet wird um Philosophien, Richtlinien, Standards, Vorgaben und Verfahren zur Prävention und zum Schutz von Kindern vor Missbrauch zu beschreiben. Im aktuellen Kontext gilt sie für alle DAHW-Projekte, in denen Erwachsene in unterschiedlichen Situationen direkten oder indirekten Kontakt zu Kindern haben. Er beinhaltet die Verantwortung sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Missbrauch ergriffen und Vorfälle analysiert werden, um den Kinderschutz kontinuierlich in der DAHW-Arbeit zu verbessern.
Unter Berücksichtigung individueller Faktoren werden Maßnahmen zum Schutz der Identität und Würde des Kindes ergriffen, um das Risiko von Gewalt und Stigmatisierung zu vermeiden.
Alle DAHW-Regionalrepräsentant*innen und Programmleiter*innen sowie die Leiter*innen von Partnerorganisationen sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Menschen, die im Programm unterstützt werden, über die Kinderschutzrichtlinie der DAHW und die Meldewege bei Bedenken oder Verdacht informiert sind. Diese Sensibilisierung soll in der regionalen Sprache auf eine leicht verständliche Art und Weise erfolgen. Alle Informationsmaterialien sollen in einem kinderfreundlichen Format vorliegen und für die Begünstigten leicht zugänglich sein.
Es liegt in der Verantwortung der/des jeweiligen Regionalrepräsentanten*in (oder des Regionalteams in Würzburg, wenn es keine Regionalvertretung gibt), den Aufbau von Kapazitäten in den Regional-/Programmstrukturen einzuleiten und regelmäßige Updates und Informationsmaterialien zum Thema Kinderschutz zu versenden. Alle Maßnahmen sollen in den jährlichen Fortschrittsberichten dokumentiert werden.
Vorwürfe, Beschwerden oder Verdachtsmomente von Kindesmissbrauch, Kinderausbeutung und Richtlinienverstößen durch DAHW-Mitarbeiter*innen oder andere Personen gemäß Abschnitt 2 (Geltungsbereich der Kinderschutzrichtlinie) sind unverzüglich der/dem jeweiligen DAHW-Regionalrepräsentanten*in oder der/dem Programmleiter*in zu melden. Diese informieren umgehend das Kinderschutzteam in der DAHW-Geschäftsstelle in Wuerzburg. Meldungen können auch direkt an das Kinderschutzteam erfolgen.
Kinderschutzteam:
Das Kinderschutzteam ist vorerst nur in der Geschäftsstelle in Wuerzburg eingerichtet. Dieses arbeitet eng mit den Regional- und Programmbüros zusammen. Die Struktur soll erweitert werden und Kinderschutzteams in Zukunft auf der Ebene der Regional-/Länderbüros etabliert werden.
Das Kinderschutzteam besteht aus der Ombudsperson und einer weiteren Person (Vier-Augen-Prinzip) mit Fachkenntnissen zum Kinderschutz. Das Team ist über die E-Mail-Adresse ombudsman@dahw.de zu erreichen. Das Verfahren zur Meldung einer vermeintlichen oder tatsächlichen Verletzung der Kinderschutzrichtlinie durch Mitarbeiter*innen der DAHW oder externe Personen in DAHW-Programmen wird im internen Beschwerde-Management beschrieben:
www.dahw.de/organisation/transparenz-kontrolle/richtlinien.html.
Das Team stellt eine gründliche Untersuchung, Nachverfolgung und angemessene Dokumentation von Meldungen sicher. Wenn notwendig, werden externe Fachberater hinzugezogen.
Während des gesamten Prozesses stellt das Team sicher, dass die notwendigen Schritte zum Schutz der betroffenen Kinder eingeleitet werden. Bei Bedarf stellen sie den Kontakt zu Experten (Fachanwälte, Psychologen, etc.) her. Die DAHW leitet jedoch nicht automatisch immer eine nationale Strafverfolgung ein, wenn sie Zweifel daran hat, dass der Gerechtigkeit gedient wird.
Das Team ist verpflichtet, Meldungen streng vertraulich zu behandeln und die Identität des betroffenen Kindes, des Informanten und der beschuldigten Person angemessen zu schützen. Sollte ein Mitglied des Teams in persönlicher Beziehung zu einer Person stehen, die des Kindesmissbrauchs verdächtigt wird, wird eine andere Person ernannt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Ombudsperson ist verpflichtet, jeden Verdachtsfall bis zu seinem Abschluss schriftlich zu dokumentieren und regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat der DAHW zu berichten.
Wir stellen sicher, dass die Person/Institution, die uns ihre Bedenken oder Verdacht meldet, im Rahmen der Fallbearbeitung angemessen betreut, unterstützt und geschützt wird.
Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, jede Situation, in der sie sich unsicher sind, ob die Kinderschutzrichtlinie verletzt wird, an den/die Regionalrepräsentanten*in oder Programmleiter*in zu melden. Diese informieren das Kinderschutzteam.
Der Geschäftsführer ordnet eine periodische Überprüfung der Kinderschutz-richtlinie (alle 3 Jahre) an (früher falls erforderlich). Änderungen der Richtlinie bedürfen der Zustimmung des DAHW-Geschäftsführers und der Aufsichtsgremien.
Funktionsbereich: | Personalabteilung und Organisationsentwicklung |
Besitzer: | Geschäftsführung DAHW |
Genehmigt von: | Geschäftsführer/Vorstand/Aufsichtsrat, 01.02.2019 |
Nächste Revision: | drei Jahre ab Freigabedatum (falls notwendig früher) |
Sprachen: | Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch |
Anwendbar für: | Alle Mitarbeiter*innen (In- und Ausland), Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Projektpartner, Berater*innen, Dienstleiter*innen, Praktikant*innen und Ehrenamtliche |
Entsprechende Richtlinien: | DAHW-Verhaltenskodex; Internes Beschwerdemanagement der DAHW; Richtlinien zur Bekämpfung und Prävention von Korruption, Interessenkonflikten und Betrug im Rahmen der DAHW-Arbeit; Leitfaden für die Zusammenarbeit in Unternehmen; Digital Media Leitfaden; Geschäftsordnung interne Revision der DAHW; DAHW Projekt Management Handbuch |
Ansprechpartner*in: | Geschäftsführung DAHW |
[1] World Health Organisation. (29. März 1999). Report of the Consultation on Child Abuse Prevention, 29-31 März 1999, WHO, Geneva. Verfügbar unter apps.who.int/iris/handle/10665/65900
[2] VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (Januar 2011). VENRO-Kodex zu Kinderrechten, Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe: https://www.dahw.de/fileadmin/redaktion/PDF/Organisation/Partner/VENRO_Kodex_Kinderrechte_2Auflage_v01.pdf