Verhaltenskodex

1. Einleitung

Die Vision der DAHW ist eine Welt, in der niemand an Lepra, Tuberkulose und anderen Krankheiten leiden muss, die in Verbindung mit Armut und deren Folgen zu Behinderung und Ausgrenzung führen. Die Menschen stehen bei der Arbeit der DAHW im Mittelpunkt und wir unterstützen die Betroffenen, ein gesundes Leben in Würde zu führen.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1957 wird die DAHW mit Geldern von Einzelspendern, Sponsoren und Förderorganisationen betraut, um ihre Arbeit in hunderten von Projekten in vielen Ländern weltweit zu unterstützen. Für die DAHW ist es daher besonders wichtig, ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber allen Beteiligten nachzukommen und gleichzeitig ihren Ruf hinsichtlich professioneller Arbeit, Integrität und respektvoller Haltung gegenüber Begünstigten, Partnern und Spender*innen aufrechtzuerhalten.

Alle Mitarbeiter*innen und ernannten Amtsträger*innen (z. B. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder) der DAHW sind sich darüber im Klaren, dass ihr Handeln und Verhalten die Reputation der DAHW beeinträchtigen kann. Deshalb hat die DAHW einen Verhaltenskodex als zentrale Leitlinie und Referenz für alle Mitarbeiter*innen und Amtsträger*innen formuliert, die sie bei ihrer Arbeit und der täglichen Entscheidungsfindung unterstützt.

Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen der DAHW verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung des Verhaltenskodex. Dieser Verhaltenskodex der DAHW basiert auf der verabschiedeten Vision, den Werten, der Satzung und den Leitsätzen der DAHW, die vom Vorstand im März 2016 verabschiedet wurden.

Der Verhaltenskodex ist Bestandteil aller Richtlinien der DAHW und muss in alle länderspezifischen Regeln und Vorschriften aufgenommen werden.

2. Geltungsbereich des Dokuments

Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter*innen, die für die DAHW tätig sind, unabhängig von Ort und Art des Auftrags. Zu den Mitarbeiter*innen zählen in diesem Zusammenhang Mitarbeitende im In- und Ausland, Aufsichtsrats-mitglieder, Vorstandsmitglieder, Projektpartner, Berater*innen für kurz- und langfristige Einsätze, Dienstleister*innen, Praktikant*innen und Ehrenamtliche.

Der Kodex gilt für alle Mitarbeiter*innen und Amtsträger*innen während ihrer offiziellen Arbeitszeit und für die gesamte Dauer ihres offiziellen Einsatzes, unabhängig vom Standort.

3. Richtlinien der DAHW [1]

Beschäftigte der DAHW

  1. verpflichten sich, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einzuhalten.
  2. unterstützen und kooperieren mit allen Menschen unabhängig von ihrer ethnischen, nationalen und sozialen Herkunft, ihren religiösen und politischen Überzeugungen, ihrer sexuellen Identität und Orientierung, ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Behinderung sowie ihres Status.
  3. verpflichten sich, in ihrer Arbeit politisch unparteiisch und konfessionslos zu agieren.
  4. arbeiten eng mit den Zielgruppen und ihren Organisationen zusammen und richten die Projekte an ihren Bedürfnissen, Potenzialen und Prioritäten aus. Der besondere Fokus liegt auf einem fördernden Ansatz für benachteiligte und marginalisierte Bevölkerungsgruppen.
  5. Verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt und Transparenz, welche die Grundlage für Verantwortlichkeit und Mitverantwortung bilden.
  6. richten ihre Aktivitäten an (inter-)nationalen Politiken und Prioritäten aus.
  7. richten sich in ihrem Handeln an den Strategien der ILEP und der WHO aus. Der besondere Fokus liegt auf der Unterstützung der betroffenen Menschen/Gemeinschaften und ergänzenden Beiträgen zu nationalen NTD-, Lepra-, TB- oder Inklusionsprogrammen.
  8. sind bestrebt, Dopplungen zu vermeiden, und suchen aktiv nach (strategischen) Partnerschaften und Synergien.
  9. halten sich an das Subsidiaritätsprinzip und führen nur solche Aufgaben aus, die nicht auf unmittelbarer oder lokaler Ebene wirksam erfüllt werden können.
  10. konzentrieren sich auf die Befähigung von Menschen auf individueller, gemeinschaftlicher und nationaler Ebene.
  11. stellen die Wirkung und Effektivität der Maßnahmen für die Begünstigten in den Mittelpunkt.
  12. streben Kosteneffizienz und Effizienz durch Flexibilität bei der Annäherung an festgelegte Ziele und Ergebnisse an.
  13. setzen sich für Nachhaltigkeit ein. Diese umfasst ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit, politische Unterstützung, soziokulturelle Eignung, technologische Angemessenheit und institutionelle Kapazität.

4. Begünstigte

  1. Mitarbeiter*innen und Amtsträger*innen der DAHW erkennen Begünstigte als gleichberechtigte Partner in der Entwicklung an. Aktivitäten und Interaktionen wahren den grundlegenden Schutz der Menschenrechte und halten an diesen fest und tragen nicht dazu bei, diese zu verletzen.
  2. Besondere Aufmerksamkeit wird auf den Schutz der Kinderrechte und den Schutz der Rechte vulnerabler Gruppen wie Frauen, indigener Völker und Menschen mit Behinderungen gerichtet.

5. Mitarbeiter*innen

5.1. Gleichberechtigung und Gleichstellung

  1. Bei der Auswahl von Bewerber*innen und der Beförderung von Mitarbeiter*innen innerhalb der Organisation sind alle gleichberechtigt. Sie erhalten dieselben Chancen ungeachtet ihrer ethnischen, nationalen und sozialen Herkunft, ihres Status, ihrer religiösen und politischen Überzeugungen. Auch sexuelle Identität, Orientierung und das Geschlecht, das Alter, sowie jegliche Beeinträchtigungen sind unerheblich bei Auswahl und Beförderung von Mitarbeiter*innen.
  2. Personen, die im Auftrag der DAHW im Büro oder im häuslichen Umfeld beschäftigt sind, dürfen nicht finanziell und persönlich ausgebeutet werden. Die gezahlten Gehälter und Leistungen (siehe auch Nationale Regelungen wie z. B. Mindestlöhne) müssen so bemessen sein, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, ein anständiges und menschenwürdiges Leben zu führen.
  3. Wo nötig, werden positive Maßnahmen ergriffen und angemessene Vorkehrungen getroffen, um Chancengleichheit zu ermöglichen und unrechtmäßige Diskriminierung zu vermeiden.

5.2. Arbeitsverhalten

  1. Respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander sind selbstverständlich. Individuelle Unterschiede, kulturelle und ethnische Vielfalt sind zu achten.
  2. Kommunikation erfolgt offen und kollegial und in einer Weise, die jedem dabei hilft, seine Pflichten und Verantwortlichkeiten gewissenhaft und effizient zu erfüllen.
  3. Im Umgang mit persönlichen Daten sind die Privatsphäre und das Privatleben aller Beschäftigten der DAHW zu wahren.
  4. Wenn das berufliche Verhältnis zwischen den Beschäftigten der DAHW in erheblicher Weise beeinträchtigt ist, sind Mediations- und/oder Aufsichtsprozesse einzuleiten.
  5. Bei der Einhaltung international anerkannter Regeln und Richtlinien bedenken die Beschäftigten der DAHW auch, dass jedes Land seine eigenen Gesetze und Standards für akzeptables Verhalten hat (inkl. Kleidung, Manieren, Moral, Verhalten und Politik).
  6. Gebrauch, Besitz, Verkauf und Vertrieb von Alkohol oder illegaler Drogen auf dem Gelände der DAHW ist verboten. Ebenso ist es verboten, während der Arbeit unter dem Einfluss von Alkohol und illegaler Drogen zu stehen.
  7. Keinesfalls dürfen Beschäftigte der DAHW unbefugt Waffen, Sprengstoffe oder Munition besitzen oder damit umgehen.
  8. In Zeiten von Konflikten, Kriegen und Notsituationen lassen Beschäftigte der DAHW äußerste Vorsicht walten, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
  9. Alle Beschäftigten der DAHW müssen sich darüber im Klaren sein, dass Projekte durch öffentliche und private Mittel unterstützt werden, und deshalb für eine korrekte Verwendung, Ausgabe sowie solide Rechenschaftspflicht und Transparenz sorgen müssen.
  10. Im Sinne des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich die DAHW, mit persönlichen Spender-Daten mit größter Sorgfalt und Verantwortung umzugehen.

5.3. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Nach dem Ausscheiden aus der DAHW ist bei der Suche nach einer neuen Anstellung missbräuchliche Ausnutzung der Funktion und Position, einschließlich der Nutzung vertraulicher Informationen, nicht zulässig.

6. Sexuelles Verhalten

  1. Beschäftigte der DAHW dürfen ihre Position nicht ausnutzen, um sexuelle Gefälligkeiten für Hilfsleistungen oder Maßnahmen zu erlangen oder um eine bevorzugte Behandlung zu gewähren.
  2. Sexuelle Ausbeutung oder Missbrauch von Personen ist verboten. Dazu gehören auch sexuelle Beziehungen, wenn die Beziehung auf ungleichen Machtverhältnissen beruht.
  3. Sexuelle Beziehungen mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) sind verboten; ungeachtet der ortsüblichen Volljährigkeit oder des Schutzalters. Irrglaube bezüglich des Alters des Kindes ist keine Verteidigung. Für alle Belange rund um das Thema Kinder wird auf die Kinderschutzpolitik der DAHW verwiesen.

7. Medienarbeit

  1. Alle Informations-, Kommunikations- sowie Werbemaßnahmen orientieren sich an der ILEP-Richtlinie für die Verwendung von Sprache, Fotos und Bildern[2] und dem VENRO-Kodex für entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit[3].
  2. Die Veröffentlichung von Geschichten und Bildern darf nur mit Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.
  3. Bei der Nutzung von Social Media wird von den Beschäftigten der DAHW erwartet, dass sie sich an die digitale Medienrichtlinie der DAHW[4] halten.

8. Rechenschaftspflicht und Verhinderung von Betrug und Korruption

Korruption existiert in verschiedenen Formen in allen kulturellen Kontexten. Sie kann in Form von Veruntreuung von Geldern, Erlangung finanzieller Vorteile, Vetternwirtschaft bis hin zur Bestechung und Austausch von Geschenken und Gefälligkeiten zu privaten Zwecken erfolgen. Die DAHW setzt sich für eine korrekte und transparente Verwendung der ihr anvertrauten Gelder ein, indem sie gegen Korruption und alle ihre Formen, wie sie in der Anti-Korruptionsrichtlinie [5] und in der internen Revision[6] formuliert sind, Stellung bezieht.

Das interne Beschwerdemanagement[7] der DAHW ermöglicht den Mitarbeiter*innen, Berater*innen, Ehrenamtlichen und Dienstleister*innen, legitime Beschwerden über Korruption, Verstöße gegen den DAHW-Verhaltenskodex, böswillige Handlungen oder Betrug ohne Angst vor Gegenbeschuldigungen zu erheben.

Als humanitäre und entwicklungspolitische NGO verpflichten sich die DAHW, ihre Beschäftigten zu einer prinzipiellen, verantwortlichen und qualitativ hochwertigen Projektimplementierung in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Standards (VENRO, DZI, CHS und Sphere Standards, The Code of Conduct for the International Red Cross and Red Crescent Movement).

Die DAHW hat eine Reihe von Richtlinien[8] für Finanzen, Verwaltung, ordnungsgemäße Buchhaltung, Logistik, Reisen, Lagerverwaltung, Beschaffung, Personal und Partnerprojekte herausgegeben, um die ordnungsgemäße Verwaltung von Buchhaltung, Geldern und Vermögenswerten transparent zu gewährleisten und Betrug und Korruption zu verhindern.

9. Ökologische Nachhaltigkeit

  1. Die DAHW verpflichtet sich, alle ihre Programme und Entwicklungsaktivitäten umweltverträglich durchzuführen.
  2. Alle Programmansätze verfolgen eine Politik der Schadensvermeidung und streben nach Umweltschutz und Renaturierung.

10. Umsetzung

  1. Kopien des Verhaltenskodex werden jedem*r Mitarbeiter*in, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied zur Verfügung gestellt und der Gesamtkodex wird auf der DAHW-Website veröffentlicht.
  2. Der Kodex ist allen Arbeits- und Entsendungsverträgen beigefügt.
  3. Den Mitarbeiter*innen wird der Verhaltenskodex erläutert und jede*r Mitarbeiter*in ist verpflichtet, eine Absichtserklärung zur Einhaltung des Kodex zu unterzeichnen.
  4. Auf nationaler und regionaler Ebene ist die Leitung des Programms oder der*die Regionalrepräsentant*in dafür verantwortlich, die Anwendung der Bestimmungen in diesem Kodex sicherzustellen.
  5. Die Einhaltung des Kodex und die Bewertung seiner Auswirkungen werden jährlich überprüft und sind in den jährlichen Aktionsplan integriert.

Der Kodex soll als Leitlinie dienen, dieser deckt aber nicht alle Eventualitäten ab, mit denen Mitarbeiter*innen konfrontiert sein könnten. Jede Situation, in der*die Mitarbeiter*in Zweifel an den unter den Kodex fallenden Themen haben, ist mit dem*r Programmleiter*in oder den Regionalrepräsentant*innen zu besprechen und die Geschäftsführung der DAHW muss darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Bedenken hinsichtlich eines mutmaßlichen oder tatsächlichen Verstoßes gegen den Verhaltenskodex durch Mitarbeiter*innen können gemäß dem internen Beschwerdemanagement[9] der DAHW angezeigt werden.

Ergänzungen

Der Geschäftsführer ordnet eine periodische Überprüfung des Verhaltenskodex (alle 5 Jahre) an, um die Relevanz des Kodex nachzuweisen. Änderungen des Kodex sind zu diskutieren und bedürfen der Zustimmung der DAHW-Geschäftsführung und der Aufsichtsgremien der DAHW.

Funktionsbereich:Personal- und Organisationsentwicklung
Besitzer:Geschäftsführung DAHW
Genehmigt durch:Geschäftsführer/Vorstand/Aufsichtsrat 2017
Nächste Revision:fünf Jahre ab Freigabedatum
Sprachen:Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch
Anwendbar für:Alle Mitarbeiter*innen (Inland und Ausland), Vertreter*innen des Vorstands und Aufsichtsrats, Projektpartner*innen, Berater*innen, Dienstleister*innen, Praktikant*innen und Ehrenamtliche
Entsprechende Richtlinien:Internes Beschwerde-Management; Leitlinien zur Bekämpfung von Korruption, Interessenskonflikten und Betrug in der Arbeit der DAHW; Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Unternehmen; Digital Media Policy; Geschäftsordnung Interne Revision der DAHW; DAHW Projekt Management Handbuch
Ansprechpartner*in:Geschäftsführer DAHW

[1] Die Richtlinien der DAHW basieren auf den „Istanbul Principles for CSO Development Effectiveness“ und auf den Qualitätskriterien des „Donor Assistance Committee“ (DAC)
[2] Siehe http://www.ilepfederation.org/wp-content/uploads/2016/10/ILEP-Policy-on-Language-and-Imagery-18Oct2016.pdf
[3] Siehe http://venro.org/uploads/tx_igpublikationen/Kodex_EBO___3aAuflage_v01.pdf
[4] Siehe Digital Media Policy der DAHW
[5] Siehe Leitlinien zur Bekämpfung von Korruption, Interessenskonflikten und Betrug in der Arbeit der DAHW
[6] Siehe Geschäftsordnung Interne Revision der DAHW
[7] Siehe Internes Beschwerde-Management der DAHW
[8] DAHW Project Management Handbook (Working Title)
[9] Siehe Internes Beschwerde-Management der DAHW