Eine Milliarde Menschen auf der Welt leben mit einer Behinderung. Jede:r von ihnen ist von politischen Entscheidungen betroffen – zum Beispiel bei Entscheidungen über Baumaßnahmen, Bildungsangebote oder bei Fragen zur Grundsicherung. Und doch bleibt vielen von ihnen der Zugang zur politischen Teilhabe verwehrt. Entweder, weil es zu viele Barrieren gibt, die das verhindern, oder, weil man ihnen das Recht auf Mitbestimmung ganz und gar aberkennt.
Erst 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch eine Behinderung an der Stimmabgabe gehindert sind, Hilfe von einem anderen Menschen zur Stimmabgabe in Anspruch nehmen dürfen. Dies ist die erste Bundestagswahl bei der bis zu 85.000 Menschen mit Behinderungen – genauer gesagt: Menschen mit Pflegebedarf in allen Angelegenheiten – teilnehmen können. Bisher waren sie vom Wahlrecht ausgeschlossen. An der kommenden Bundestagswahl 2021 können diese 85.000 Menschen nun erstmals teilnehmen, weil sie nicht länger von der Ausübung ihres Wahlrechts ausgeschlossen sind.