11. Juni 2020

DAHW gewinnt #Smartdevelopmenthack von BMZ und GIZ

Die DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe, DAHW Brasil und RedAid Nigeria haben in Kooperation mit Audiopedia und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Pakistan den #SmartDevelopmentHack des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gewonnen.

Der Corona-Schock stellt gerade die ärmeren Länder vor eine große Herausforderung, die massive soziale und wirtschaftliche Folgen nach sich zieht. Mit dem #SmartDevelopmentHack fördert das BMZ innovative digitale Lösungen, um die Herausforderungen des Coronavirus in den Partnerländern zu bewältigen. Unter der Schirmherrschaft des BMZ und gemeinsam mit dem „Team Europe“ der EU-Kommission, anderen EU-Mitgliedsstaaten, Tech-Unternehmen und der Zivilgesellschaft wurde im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentenschaft zu einem globalen Hackathon #SmartDevelopmentHack aufgerufen. Unter den 1.000 Einreichungen wurde auch die DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e. V. als eines von insgesamt 20 Teams ausgewählt.

Bei dem zweitägigen Hackathon hat das Team – Carolin Gunesch für die DAHW Zentrale, Dr. Reinaldo Bechler für DAHW Brasil und "EngageBrazil" sowie Obiora Chikwendu für Red Aid Nigeria – gemeinsam mit Audiopedia und der GIZ Pakistan ein Open-Source-Tool mit Audioinhalten entwickelt, das über solarbetriebene Audioplayer, mobile Webanwendungen und lokale Wifi-Hotspots Informationen zu Corona der marginalisierten Bevölkerung in Brasilien, Nigeria, Äthiopien, Indien, Pakistan und Uganda (unabhängig von Schreib- und Lesekenntnissen) zugänglich gemacht und der Verbreitung von FakeNews über die Pandemie entgegenwirkt.

Und sie haben gewonnen! Damit wird das Projekt beim "African Union Summit in October 2020" der EU präsentiert und mit Mitteln des BMZ – ca. 2 Mio. Euro – umgesetzt.

Alle Gewinner-Teams finden sich hier: https://toolkit-digitalisierung.de/smartdevelopmenthack/gewinner-teams/

Mit diesem Film hat das DAHW-Team den Pitch für sich entschieden: