03. Dezember 2018

Offener Brief zu Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit:

Machen Sie das Thema bitte zur Chefsache!

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Müller,

„Worten sollen Taten folgen“ betitelten VENRO und das BMZ im November 2016 eine Tagung zu zehn Jahren Umsetzung von Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention. Damals erklärten Sie, den Ende 2017 auslaufenden Aktionsplan Ihres Hauses durch eine übersektorale Inklusionsstrategie ersetzen zu wollen. Das war ein großartiges Signal für die 800 Mio. Menschen mit Behinderungen in den ärmeren Regionen unseres Planeten. Die abschließenden Empfehlungen des UN-BRKFachausschusses zu Artikel 32, die das Gremium anlässlich der 1. Staatenprüfung Deutschlands 2015 aussprach, wiesen in Richtung Strategieentwicklung und die Evaluation des Aktionsplans durch DEVAL gab eine Reihe hilfreicher Hinweise zu ihrer Ausgestaltung.

Im nationalen Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-BRK wird die Inklusionsstrategie für Mitte 2018 angekündigt. Anlässlich des heutigen Welttags der Menschen mit Behinderungen wenden wir uns an Sie mit der großen Bitte, den offenbar ins Stocken geratenen Prozess der Erstellung einer Inklusionsstrategie durch Ihr persönliches Engagement zu einem raschen und erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Wir sind inzwischen in ernster Sorge darüber, wie im BMZ mit dem Menschenrechtsthema der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit umgegangen wird:

  • Die Vorstellung der Strategie wird immer wieder verschoben. Sie war zuletzt für den heutigen Tag angekündigt.
  • Die Zivilgesellschaft, inklusive Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen, erhielt letztmalig im Dezember 2017 einen Entwurf zur Stellungnahme. Das von Ihrem Haus zwecks Begleitung der Erstellung der Inklusionsstrategie gebildete ExpertInnengremium tagte zuletzt am 18.01.2018.
  • Die „Charta of Change“ des Global Disability Summit in London im Juli 2018 wurde von Deutschland nicht gezeichnet. Ohnehin war das BMZ im Gegensatz zu den meisten Ländern lediglich auf Referatsebene vertreten. Beides wird einer Vorreiterrolle Deutschlands bezüglich Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit nicht gerecht.
  • Gesprächsbitten der Zivilgesellschaft zum Thema werden regelmäßig bis in die BMZHausleitung hinauf negativ beschieden. Selbst bei einem Parlamentarischen Frühstück im April dieses Jahres, bei dem VENRO und das DEVAL die Ergebnisse der Evaluation des Aktionsplans vorstellten, war das BMZ nicht vertreten.
  • Das BMZ ist ein engagierter Akteur in der Umsetzung der Agenda 2030 und betont immer wieder die Bedeutung des übergreifenden Anspruchs „Niemanden zurücklassen“. Menschen mit Behinderungen stellen nach Angaben der WHO 15% der Weltbevölkerung dar und gehören weltweit zu den am stärksten benachteiligten Gruppen. Im kommenden Jahr wird der erste Review-Zyklus der SDGs abgeschlossen und bislang liegen uns keinerlei Informationen über eine Strategie des BMZ vor, die den häufig proklamierten Anspruch tatsächlich in die entwicklungspolitische Praxis umsetzt.

Sehr geehrter Herr Minister: Was mit dem BMZ-Aktionsplan zur Umsetzung von Artikel 32 der UN-BRK so vielversprechend begann, droht kläglich zu scheitern. Wir möchten Sie deshalb heute dringend bitten, persönlich zu intervenieren und insbesondere dafür zu sorgen, dass zeitnah und in partizipativer Weise eine ambitionierte Inklusionsstrategie erstellt wird, damit wir sie gemeinsam umsetzen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit besser schützen können.

Mit freundlichen Grüßen