Wie Sie Ihr Erbe möglichst ohne Steuerbelastung regeln

Der Staat erbt mit


Sobald Sie etwas vererben, fällt Erbschaftsteuer an.

Die steuerliche Belastung sieht wie folgt aus: (Stand Januar 2009)

Erbschaftssteuersätze nach dem neuen Erbschaftsteuerreformgesetz 

Werte des steuerpflichtigen
Erwerbs bis einschließlich

Steuerklasse I
Neu

Steuerklasse II und III
Neu

75.000 €

7%

30%

300.000 €

11%

30%

600.000 €

15%

30%

6.000.000 €

19%

30%

13.000.000 €

23%

50%

26.000.000 €

27%

50%

und darüber

30%

50%



Persönliche Freibeträge 

Personengruppen

Freibetrag in €

Steuerklasse

Ehegatten

500.000

I

Kinder

400.000

I

Enkel

200.000

I

Sonstige Personen (Urenkel/Eltern)

100.000

I

Weitere Personen
(auch Nichten und Neffen, Geschwister, Schwiegerkinder/-eltern, geschiedene Ehegatten)

20.000

II und III

eingetragene Lebenspartner

20.000

III


weiter-So können Sie zu Lebzeiten Großes mit Ihrem Vermögen bewirken

zurück zur Übersicht - Testament