Behindertenrechtskonvention

In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Weltweit sind es ungefähr eine Milliarde Menschen. Das entspricht 15 % der Bevölkerung.

Diese Menschen haben uneingeschränkt und selbstverständlich das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Um dies zu sichern gibt es die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen (UN).

Eine Konvention ist ein Übereinkommen, das von Menschen oder Staaten einvernehmlich eingehalten wird. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2007 verfasst und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Deutschland und derzeit 177 weitere Länder bekennen sich zur UN-Konvention und haben sich mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie umzusetzen.

Und was steht in der Konvention?

  • Jeder Mensch hat Rechte.
  • Diese Rechte gelten genau so auch für Menschen mit Behinderung.
  • Jeder Mensch mit Behinderung soll ein gutes Leben haben und gut behandelt werden.
  • Die Menschenwürde gilt für alle Menschen, jeder Mensch ist also besonders und so viel wert wie alle anderen Menschen auch.
  • Niemand darf diskriminiert werden, keiner darf schlechter behandelt werden, nur weil er anders ist oder eine Behinderung hat.
  • Jeder Mensch muss die Hilfe bekommen, die er braucht.
  • Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben, um das Gleiche schaffen zu können.
  • Das heißt zum Beispiel, dass auch behinderte Menschen in eine Schule gehen können und eine Arbeit bekommen können. Dafür sollen sie die Hilfe bekommen, die sie brauchen.
  • Alle Menschen dürfen gleich an der Gesellschaft teilhaben, niemand darf ausgeschlossen werden.
  • Jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden, niemand darf einfach über einen anderen Menschen bestimmen.

Die UN-Konvention fordert also, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie setzt sich für Menschen mit Behinderung ein, damit diese nicht benachteiligt werden und vollständig Mitglieder der Gesellschaft werden.

Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit

Etwa 80 % der Menschen mit Behinderung lebt in armen Ländern des Globalen Südens. Selbstverständlich gilt für sie alle die UN-Behindertenrechtskonvention.

Auch in der Entwicklungszusammenarbeit, also bei Projekten von sog. Industrie- und Entwicklungsländern zum Abbau von weltweiten Unterschieden in den Lebensbedingungen von Menschen, soll sie umgesetzt werden. Damit auch Menschen mit Behinderung von diesen Projekten profitieren, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) einen eigenen Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Die DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe hat an diesem Aktionsplan mitgearbeitet.

Wie funktioniert das?

Zum einen werden Projekte gefördert, die sich speziell an Menschen mit Behinderungen in diesen Ländern richten.

Zum anderen soll in Partnerländern die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention durch Mitarbeiter*innen von Organisationen wie der DAHW unterstützt werden.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, setzt die DAHW heute in allen ihren Projekten das Konzept der gemeindenahen inklusiven Entwicklung um.