Kinderrechtskonvention

Auszug aus den Artikeln der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

  1. Gleichheit:
    Es darf kein Kind benachteiligt sein/werden.
  2. Gesundheit:
    Alle Kinder sollen gesund leben können und sollen keine Not leiden müssen.
  3. Bildung:    
    Alle Kinder sollen in die Schule gehen und auch eine ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechende Ausbildung machen können.
  4. freie Meinungsäußerung, Beteiligung und Zugang zu Information:
    Alle Kinder haben das Recht ihre Meinung zu sagen, sich für ihre Meinungsbildung alle Informationen beschaffen zu können und bei allen Fragen, die sie betreffen mitbestimmen zu können.
  5. Freizeit, Spielen und Erholung:
    Alle Kinder haben das Recht auf freie Zeit, auf Spiel und Erholung.
  6. Elterliche Fürsorge:
    Alle Kinder haben das Recht mit ihren Eltern aufzuwachsen, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Wenn das nicht möglich ist, müssen geeignete Pflegeeltern diese Aufgabe übernehmen.
  7. Gewaltfreie Erziehung und Schutz vor Ausbeutung und Gewalt:
    Alle Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Missbrauch, sexuelle und wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern darf es nicht geben.
  8. Schutz der Privatsphäre und Würde:
    Alle Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
  9. Schutz im Krieg und auf der Flucht:
    Alle Kinder müssen im Krieg und kriegsähnlichen Situationen und auf der Flucht besonders geschützt werden.
  10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung:
    Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf spezielle Förderung um so aktiv am Leben teilhaben können.

Die Geschichte der Kinderrechtskonvention

Wenige Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurden am 10. Dezember 1948 auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations, UN) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verkündet. In dieser auch "UN-Menschenrechtscharta" genannten Erklärung hat sich die Staatengemeinschaft auf elementare, grundlegende Rechte verständigt, die für ausnahmslos jeden Menschen gelten. Zugleich wurde eine Resolution verfasst, mit alle Staaten die Absicht erklärten, diese Menschenrechte durchzusetzen und zu schützen.

Menschenrechte sind Kinderrechte – oder?

Am 20. November 1989, also über 40 Jahre nach der Erklärung der Menschenrechte, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das sog. Übereinkommen über die Rechte des Kindes ("Convention on the Rights of the Child", CRC) – kurz: die Kinderrechtskonvention mit 54 Artikeln. Doch warum diese "Extra-Rechte" für Kinder?

Die UN entschied sich zu diesem Schritt, da gerade die Rechte von Kindern besonders häufig von Erwachsenen verletzt werden. Sie missbrauchen zum Beispiel ihre Macht, stellen ihre eigenen Bedürfnisse über die der Kinder oder unterdrücken sie auf andere Weise.

Die Kinderrechtskonvention ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder! Sie wurde – außer von den USA – von allen Mitgliedsstaaten der UN ratifiziert (also bestätigt). Deutschland hat sie am 5. März 1992 unterschrieben, am 5. April 1992 trat sie in Kraft. Allerdings mit Einschränkungen, die erst am 5. Juli 2010 zurückgenommen wurden. Erst seit diesem Zeitpunkt gilt die Kinderrechtskonvention uneingeschränkt auch für Deutschland.

Was tun, wenn Kinderrechte verletzt werden?

Viele Hilfsorganisationen sind weltweit im Einsatz, um die Rechte von Kindern zu schützen, die Kinder in ihren Rechten zu stärken und Rechtsverletzungen zu verhindern. In Deutschland gibt es in vielen Städten und Gemeinden Einrichtungen und Ansprechpersonen für Kinder – Kinderbeauftragte, Kinderbüros, Kinderkommissionen oder auch Kinder- und Jugendparlamente. Hier können betroffene Kinder Hilfe suchen!

Zudem haben die Vereinten Nationen die sog. Individualbeschwerde als Kontrollverfahren zum Schutz der Menschen- und Kinderrechte eingeführt. Weitere Informationen finden sich in dieser Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.