Von der Exklusion zur Inklusion

Seit dem es Menschen gibt, gibt es Menschen mit unterschiedlichen Begabungen, Befähigungen und Bedürfnissen. Doch Gesellschaften gingen und gehen unterschiedlich mit diesen Unterschieden um.

Ein Negativbeispiel, das jeder kennt, ist die Ausgrenzung von Menschen, die an Lepra erkrankt sind: Sie wurden und werden zum Teil auch heute noch aus den Gemeinschaften verstoßen und müssen in sog. Lepra-Dörfern leben.

Doch mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Behindertenrechtskonvention haben die Vereinten Nationen bestätigt: Jedes Individuum hat das uneingeschränkte Recht auf unbedingte Gleichberechtigung und Partizipation, auf persönliche Entwicklung und soziale Teilhabe sowie auf Mitgestaltung und Mitbestimmung.

Noch haben wir dieses Konzept der Inklusion in einer vielfältigen Gesellschaft noch längst nicht überall umgesetzt. Aber die Richtung stimmt!

Begriffserklärung

Ausschließen: Die „Fähigen“ werden von den „Unfähigen“ getrennt.

Aussondern: Menschen mit den gleichen Fähigkeiten und Eigenschaften sind jeweils getrennt in Einzelgruppen zusammengeschlossen.

Eingliedern: Zuvor Getrennte werden wieder zusammengefügt, aber es entsteht nur ein Nebeneinander, kein Miteinander.

Einschließen: Alle Menschen leben gemeinsam, die Struktur ist so angelegt, dass alle individuellen Bedürfnisse befriedigt werden können.