Spendenbescheinigung für das Finanzamt

Das sollten Sie wissen:

Für Ihre Steuererklärung erhalten Sie von uns im Januar des Folgejahres für alle Ihre Spenden eine Sammel-Bestätigung. Für Zuwendungen bis zu 300 Euro genügt im Übrigen als Spendennachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch Einzel-Zuwendungsbestätigungen zu.

Die DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e. V. ist nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Würzburg StNr. 257/107/60309 vom 16.08.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

"Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke sowie zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwendet wird."

Der aktuelle Freistellungsbescheid (= Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid) ist für den Veranlagungszeitraum 2023 ausgestellt