Gesundheit ist ein Menschenrecht
Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) die allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Zusätzlich wurde 1966 im sog. Internationalen Pakt festgeschrieben, dass jeder Mensch das Recht auf das höchste erreichbare Maß an körperlicher und geistiger Gesundheit hat. Doch um das zu gewährleisten, ist ein verfügbarer Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung unerlässlich. Millionen Menschen jedoch ist dieser weiterhin verwehrt. Die Barrieren sind vielfältig (siehe Grafik).
Die DAHW arbeitet seit 1957 daran, Menschen einen gleichwertigen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen und Barrieren auf verschiedenen Ebenen abzubauen. Dabei stehen bei uns traditionell diejenigen im Fokus, die besonders vulnerabel (verletzlich) und auch deshalb von armutsbedingten und vernachlässigen Krankheiten stärker betroffen oder bedroht sind!