10. Januar 2008

Änderungen im Gesetz

Vorteile für Spender

Ab sofort gelten neue Regeln für Spender. Das hat der Bundestag Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Die Änderungen gelten ab sofort und vereinfachen besonders den Nachweis von Spenden bei der Steuererklärung. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

Höhere Spenden steuerlich abzugsfähig

Bis zu 20% des Einkommens können als Spenden für gemeinnützige Zwecke (z.B. für die DAHW) steuerlich abgesetzt werden. Bei Unternehmen (juristischen Personen) liegt diese Grenze bei 0,4% der Summe von Umsatz, Löhnen und Gehältern.

Einfacher Nachweis für das Finanzamt

Der vereinfachte Spendennachweis durch die Vorlage eines Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung auf dem Kontoauszug wird für Einzelzuwendungen nun bis zu 200,– Euro (bislang: 100,– Euro) zugelassen.

Hohe Freibeträge für Stiftungen

Zustiftungen zu bestehenden Stiftungen (z.B. die Ruth-Pfau-Stiftung) sind einmal in 10 Jahren
bis zu einer Höhe von